Schriftdolmetschen beim Elternabend

von

Kommunikationsunterstützung für hörgeschädigte Eltern in der Schule

Als bundesweit tätige Schriftdolmetscherin weiß ich, dass das Thema Kostenübernahme von SchriftdolmetscherInnen / GebärdensprachdolmetscherInnen im schulischen Kontext in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt ist und mitunter kontrovers diskutiert wird.

In den jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzen ist festgeschrieben, dass gehörlose, hörbehinderte und sprachbehinderte Menschen in Verwaltungsverfahren Anspruch auf GebärdensprachdolmetscherInnen und andere Kommunikationsformen wie z.B. Schriftdolmetschen haben. Dies betrifft auch das Verwaltungsverfahren in der Schule, also z.B. Termine, die im folgenden Zusammenhang stattfinden:

  • Aufnahme in die Schule
  • Schulwechsel
  • Versetzungs- oder Prüfungsentscheidungen
  • Entlassung aus der Schule
  • Schulordnungsmaßnahmen

In diesen Fällen übernimmt der Schulträger die Kosten. Bei Veranstaltungen außerhalb dieses Bereichs, z.B. bei allgemeinen Elternabenden, Informationsveranstaltungen, Schulfesten werden im Rahmen der allgemeinen sozialen Teilhabe die Kosten für DolmetscherInnen meist ebenfalls übernommen, in Rheinland-Pfalz z.B. durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Hamburg gibt es dafür zentrale Budgets, die von Verbänden oder Vereinen verwaltet werden.

Wie in unserem föderalen System üblich also eine unterschiedliche Handhabung. Aber allen gemein ist, dass es eine Regelung und Möglichkeit der Kostenübernahme gibt.

Und wie ist es im Saarland?

Also alles geregelt? Leider nicht.
Im Saarland gab es für schulische Veranstaltungen außerhalb der Verwaltungsverfahren keinen generellen Anspruch auf Kostenübernahme. Regelmäßig musste ich erleben, dass es keine Möglichkeit gab, dass meine Einsatzkosten übernommen wurden. Einige Schulträger, wie z.B. in meiner Heimatgemeinde Wadgassen erklärten sich außerhalb einer Verpflichtung bereit, die Kosten zu tragen. Teilweise halfen auch Schul-Fördervereine bei der Finanzierung.

Aber meist war die Klärung schwierig, und besonders bei den Landkreisen, die Träger der weiterführenden Schulen im Saarland sind, sind meine KundInnen mit ihren Anträgen auf Kostenübernahme regelmäßig gescheitert.

Eine völlig unzureichende Situation, nimmt man den Eltern damit doch die Möglichkeit der Teilhabe und der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags für ihre Kinder im schulischen Bereich.

Doch nun endlich kommt Bewegung in die Sache

Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur hat Anfang März die Schulen offiziell darüber informiert, dass seit Januar 2021 die Kostenübernahme für Kommunikationshilfen für Erziehungsberechtigte mit Hörbehinderungen oder Sprachbehinderungen möglich ist.

„Die notwendigen Aufwendungen zum Einsatz eines Gebärden- oder Schriftdolmetschers für von der Schule angesetzte Termine, die von den Erziehungsberechtigten im Rahmen ihrer Elternpflichten wahrgenommen werden, können über das Ministerium für Bildung und Kultur eingereicht werden. Dies betrifft neben den Verwaltungsverfahren im engeren Sinne auch Elternabende, Zeugnisgespräche, Entwicklungs- und Förderplangespräche sowie die schulischen Informationsveranstaltungen vor Einschulung und beim Wechsel in die Sekundarstufe I.“

Eine Übergangsregelung gilt wohl bereits seit Beginn des Schuljahres 2020/2021.

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Wie komme ich an einen Schriftdolmetscher für einen Elternabend?

Im Regelfall beauftragt die Schule rechtzeitig vor dem angesetzten Termin die DolmetscherInnen.
Erziehungsberechtigte haben grundsätzlich ein Wahlrecht hinsichtlich der zu benutzenden Kommunikationshilfe und können diese auch selbst bereitstellen. Eine direkte Abstimmung zwischen Eltern und Schule ist daher im Vorfeld sinnvoll.

Über die Schule wird die Rechnung der DolmetscherInnen zusammen mit einem Antragsformular, das die Schulen bereithalten, direkt beim Ministerium für Bildung und Kultur eingereicht werden.

Wir DolmetscherInnen begrüßen sehr, dass diese prekäre Situation zum Einsatz von Kommunikationshilfen beim Elternabend und anderen schulischen Veranstaltungen nun auch im Saarland der Vergangenheit angehört.

Bleibt zu hoffen, dass die Information darüber möglichst breit allen Betroffenen zugänglich gemacht wird, damit diese zukünftig umfänglich in diesem wichtigen Bereich teilhaben können.

 

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Bildquellen:
© „Taken“ bei Pixabay – bearbeitet von Kontextpartner

Über die Autorin

Autorenportrait Carmen

Ich bin Carmen Hick.

Als Schriftdolmetscherin unterstütze ich Ihre Kommunikation – individuell und in Ihrem persönlichen Umfeld.